BERUFE DES HANDWERKS

Zum deutschen Handwerk zählen diejenigen Gewerbebetriebe, die "handwerksmäßig" betrieben werden und zu einem der 94 Berufe gehören, die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt sind. Anders als in den meisten europäischen Ländern definieren also nicht Betriebsgröße, Beschäftigtenzahl oder Umsatzhöhe die Zugehörigkeit zum Handwerk.

Die Anlage A unterscheidet sieben Gruppen bei den Handwerksberufen:

  1. Bau und Ausbau (z.B. Maurer, Maler und Lackierer)
  2. Metall und Elektro (z.B. Kfz-Techniker, Elektriker)
  3. Holz (z.B. Tischler, Parkettleger)
  4. Bekleidung, Textil und Leder (z.B. Damenschneider, Orthopädieschuhmacher, Raumausstatter)
  5. Nahrungsmittel (z.B. Bäcker, Fleischer, Müller)
  6. Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie chemische und Reinigungsgewerbe (z.B. Augenoptiker, Friseure, Gebäudereiniger)
  7. Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe (z.B. Glaser, Buchdrucker, Geigenbauer).

Die Anlage B zur Handwerksordnung führt 57 handwerksähnliche Gewerbe auf.

Die Handwerker sind mit dem Handwerksberuf, den sie ausüben, in die "Handwerksrolle" eingetragen. Alle Berufe erfordern Know-how in moderner Technik ebenso wie ausgeprägtes handwerkliches Geschick. Darüber hinaus spielen ebenfalls kreative und künstlerische Fähigkeiten eine wichtige Rolle.

Voraussetzung zur Ausübung eines Handwerks

Die Berufsbildung im Handwerk, die aus Berufsausbildung der Lehrlinge, beruflicher Fort- und Weiterbildung von Gesellen und Meistern sowie Umschulung besteht, basiert auf der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz.

Das Handwerk stellt mehr Ausbildungsplätze als jeder andere Wirtschaftsbereich. Grundlagen der Ausbildung sind bundesweit verbindliche Ausbildungsordnungen. Zum Abschluß einer Lehrzeit von drei bis dreieinhalb Jahren im Rahmen des sogenannten "dualen Systems", das praktisches Arbeiten, Lernen im Betrieb und Berufsschule vereint , findet eine Prüfung statt, durch die der "Lehrling" zum "Gesellen" (Facharbeiter) wird.

Die Meisterprüfung ist die wichtigste Form der beruflichen Weiterbildung und Voraussetzung, um einen Handwerksbetrieb selbständig führen und Lehrlinge ausbilden zu können. Sie kann nach einer "Gesellenzeit" von drei Jahren abgelegt werden und verlangt den Nachweis über praktische Fähigkeiten und theoretische Kenntnisse im Beruf sowie in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Recht und Berufspädagogik.







Am 01.09.1969 begann ich meine Ausbildung zum Maschinenschlosser bei der Fa. Orlita Dosiertechnik in Gießen nach folgendem

Berufsbild für den Lehrberuf Maschinenschlosser

Heute: Industriemechaniker Maschinen und Systemtechnik
Im Handwerk: Maschinenbaumechaniker

Lehrzeit: 3½ Jahre

Arbeitsgebiet:

Maschinen und Apparateteile vorarbeiten, fertigarbeiten und für den Aufbau zusammenpassen. Maschinen und Apparate zusamenbauen, prüfen und in Betrieb setzen. Instandsetzen von Maschinen und Apparaten. Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen.

Fertigkeiten und Kenntnisse, die in der Lehrzeit zu vermitteln sind:

Notwendige:
Kennenlernen der Werk- und Hilfsfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten. Messen, Anreißen, Feilen, Schaben, Meißeln, Sägen, Passen, Bohren, Reiben, Senken, Gewindeschneiden. Richten, Biegen, Nieten, Federnwickeln, Schmieden einfacher Werkstücke und Werkzeuge, Weich- und Hartlöten. Einfache Dreh- und Hobelarbeiten. Härten und Schärfen einfacher Werkzeuge. Zusammenbauen, Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen.
Erwünschte:
Einfache Fräs- und Schleifarbeiten. Rohre biegen, flanschen und anpassen. Einfache Schweißarbeiten. Schneiden mit dem Schneidbrenner, Warmbehandeln einfacher Werkstücke.

© Alfred von Keutz.