Der Große Befähigungsnachweis im Handwerk

Der hohe Beschäftigungsstand und die vergleichsweise geringe Insolvenzrate von Existenzgründern im Handwerk sprechen dafür, dass der Große Befähigungsnachweis als Beleg handwerklicher Qualifikation, positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsbereich "Handwerk" hat. Im Handwerk selbst erfreut sich die Meisterprüfung aufgrund ihrer motivierenden Wirkung auf dem Weg in die Selbständigkeit einer hohen Akzeptanz. Mit den entsprechenden Voraussetzungen steht auch Ihnen der Weg zum Meister offen. Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet grundsätzlich der Meisterprüfungsausschuss. Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung sind: Eine abgeschlossene Gesellenprüfung (Alternativ: Entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf) Dreijährige Berufstätigkeit(Alternativ: Berechtigung zum Ausbilden von Lehrlingen). Die Festlegung der Anforderungen an die Berufspraxis liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfungsausschusses, es dürfen maximal drei Jahre Berufspraxis gefordert werden.

Die Meisterprüfung ist in vier selbständige Teile gegliedert. Diese können zusammenhängend oder in beliebiger Reihenfolge zu unterschiedlichen Terminen - als Teilprüfungen - abgelegt werden.



Berufsbezogene Prüfungsteile Berufsübergreifende Prüfungsteile
Teil I Teil II Teil III Teil IV
Praktische Prüfung Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Fachtheorie) Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die Meisterprüfung haben Sie insgesamt bestanden, wenn Sie in jedem Prüfungsteil im rechnerischen Durchschnitt ausreichend Prüfungsleistungen erbracht und die für das Bestehen der einzelnen Teile vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt haben. Eine nicht bestandene Prüfung können Sie voraussichtlich ab November 2000 sogar dreimal, statt bisher zweimal, wiederholen. Sie erhalten ein Zeugnis über die von Ihnen erbrachten Leistungen. Die Ausstellung eines Meisterbriefes müssen Sie bei der jeweiligen Handwerkskammer beantragen. Wenn Sie die Meisterprüfung bestanden haben, dürfen Sie den Titel "Meister" führen und selbständig ein Handwerk ausüben. Außerdem dürfen Sie Lehrlinge einstellen und ausbilden. Als Meister erwerben Sie die Zugangsberechtigung zur Fachhochschule und die Zulassung zum Studiengang "Betriebswirt im Handwerk".


Die Meisterprüfung im Maschinenbauerhandwerk bestand ich im September 1979.


© Alfred von Keutz.